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Dienstag, 14. April 2020

Coronavirus - update

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Hamburg
(Stand: 14. April 2020)

Heute mal wieder hier auf meinem Blog ein Update der Pressestelle des Hamburger Senats zum Coronavirus:

Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 38 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle insgesamt bei 3.925. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 262 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 83 Personen intensivmedizinisch betreut. Damit ist die Situation in den Krankenhäusern seit rund einer Woche stabil. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung aufgestellt. Hamburg trifft weiterhin Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut    zu bewältigen. Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von Beatmungs-geräten permanent erweitert.

Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Hamburg 59 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei 58 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden.

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.

Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen bis 16. April:
Die gemeldeten Infektionsfälle wurden von den Gesundheitsämtern auch über die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei der statistischen Zusammenführung der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene kann es feiertagsbedingt zu Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden über die Feiertage ebenso keine Genesenen-Zahlen veröffentlicht. Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.

Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu gehört:

·       Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
·       Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
·       Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
·       Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
·       Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden

Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung
Der Senat hat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.

Die zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen. Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum der Quarantäne nicht gestattet.

Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie hier: http://t.hh.de/13847284.

Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte
·         Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger: https://t1p.de/473q

·         Corona-Hotline der FHH
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben Tagen erreichbar. 

·         Senioren-Hilfetelefon
Über diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten. Die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie sich auch gerne unter der Telefonnummer.

·         Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats
Auf der Website www.hamburg.de/corona finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren Themen. 

·         FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2
Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://t1p.de/kpk3
 
·         Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen
Die Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken. Interessierte können sich hier registrieren: https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: corona-personal@bgv.hamburg.de

·         Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4  

·         Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (corona-firmenspende@bgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Mittwoch, 18. März 2020

Coronavirus


Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg
(Stand: 18. März 2020)

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit gestern wurden in Hamburg 102 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 414 angestiegen.

Derzeitig werden viele Rückkehrer aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich getestet. Zudem bieten immer mehr auch private Labore die Testung auf COVID-19 für medizinische Versorgungseinrichtungen an. Daher ist in den kommenden Tagen mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fallzahlen zu rechnen.

Bei den allermeisten positiv getesteten Personen besteht nach wie vor ein Zusammenhang mit Reisen in Risikogebiete, besonders betroffene Regionen oder Kontakt zu Personen, die infiziert sind. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. 

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit elf Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden zwei Personen intensivmedizinisch betreut.

Informationen zu Risikogebieten des RKI
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen. 

Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen
Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: 


Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von 9 -17 Uhr unter 040 42841 1497 und 040 428 41 1648 erreichbar.
Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar. 
Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus
Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.


Dienstag, 17. März 2020

Coronavirus

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg
(Stand: 17. März 2020)

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 52 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 312 angestiegen.
Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich erwarten wir in den kommenden Tagen einen weiteren deutlichen Anstieg der Fallzahlen.
Bei den 52 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 10 Personen aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, 6 davon auf einer Intensivstation.

Allgemeinverfügung zu Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen
In Hamburg leben knapp 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren Krankheitsverlauf führt. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig.
Um diese besonders verwundbare Bevölkerungsgruppe zu schützen, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine fünfte Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Maßnahmen umfasst:

Für
a) Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
b) Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und
c) sonstige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen oder ambulant betreuten Wohngruppen erbracht werden,
d) Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung,
e) Einrichtungen über Tag und Nacht für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und
f) Einrichtungen und Wohnformen, in denen Kinder und Jugendliche teil-/stationär betreut werden

gilt:

·   Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten sind oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.

·   Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen bis auf weiteres die unter 1. Genannten Einrichtungen nicht betreten.

·   Die Einrichtungen sorgen durch restriktive Einschränkungen der Besuche dafür, dass der Eintrag von Coronaviren möglichst verhindert wird. Es ist maximal eine Besuchsperson für eine Stunde pro Bewohnerin/Bewohner bzw. Patientin/Patient pro Tag zuzulassen. Die Besuchenden sind zu informieren, zu registrieren sowie in hygienische Maßnahmen einzuführen (Händedesinfektion).

·   Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. 

·   Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besuchende sind zu schließen.

·   Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. einschließlich der Gemeinschaftsaktivitäten größeren Ausmaßes (insbesondere mit Angehörigen) sind zu unterlassen.

Tagespflegeeinrichtungen sind grundsätzlich zu schließen. Gäste und Angehörige sind aufgefordert, bis auf weiteres auf die Nutzung zu verzichten. Ein Betreuungsangebot in jeder Tagespflege bleibt für diejenigen Gäste erhalten, für die keine andere Betreuung organisiert werden kann. Um die Einrichtungen zu entlasten, werden die Regelprüfungen von Wohneinrichtungen ausgesetzt.
Darüber hinaus wird die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) noch weitere Empfehlungen veröffentlichen:

·   Ambulante Pflegedienste erhalten u.a. Hinweise zu Schutzmaßnahmen und zum Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen.

·   Betreiber von Servicewohnanlagen sollen Hygienehinweise aushängen und Gemeinschaftsaktivitäten sowie private Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen absagen. Besuche von Externen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Besuche von Personen mit Infekten oder aus Risikogebieten sollen unterbunden werden.

Die Empfehlungen werden in Kürze auf der zentrale Info-Seite www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Da es für alte und hilfebedürftige Menschen für mehrere Wochen massive Kontakteinschränkungen geben wird, soll es eine Stelle geben, an die sich Bürgerinnen und Bürger, die keine anderen Ansprechpersonen haben, wenden können. Wenn sie Sorgen oder Versorgungsprobleme haben, sollen sie dort Unterstützung finden. Die BGV wird dazu unverzüglich mit den Wohlfahrtsverbänden Gespräche aufnehmen.

Das Besuchsangebot des Hamburger Hausbesuchs für Seniorinnen und Senioren wird zunächst bis Ende Mai 2020 ausgesetzt. Die BGV prüft derzeit, inwieweit ein telefonischer Ersatz geschaffen werden kann.

Angebote zu Testung auf das Coronavirus werden erweitert
Mit drei Maßnahmen wird der inzwischen sehr stark frequentierte Arztruf 116 117 entlastet:

1. Verstärkung von 116117 - Nur in begründeten Fällen mit entsprechenden grippeähnlichen Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten oder Kontakt zu Infizierten sollte der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden. Sollte sich im Gespräch mit dem Arztruf der Verdacht auf eine Erkrankung an Covid-19 erhärten, wird ein mobiles Testteam entsandt und nur dann werden die Kosten von den Krankenkassen getragen. Die Kapazitäten des Arztrufs 116 117 wurden bereits und werden weiter personell verstärkt.

2.  Zusätzliche Testkapazität für Beschäftigte kritischer Infrastrukturen - Zusätzliche Testeinheiten gibt es für Beschäftige in sensiblen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, die sich in häuslicher Isolation befinden. Sie können sich schon nach ca. 5 Tagen testen lassen und bei negativer Testung die Arbeit wieder aufnehmen. ZU diesen Bereichen zählen insb. Beschäftigte der Feuerwehr, der Polizei, Schulen und Kitas, der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und der Unternehmen der Daseinsvorsorge. Hierzu werden drei mobile Testeinheiten in Betrieb genommen, die in konkreter Absprache mit den Unternehmen vor Ort die Testungen für die Beschäftigten vornehmen. Die Testungen erfolgen ausschließlich auf Anfrage und über Vermittlung des Arbeitgebers. Die Kosten über 59 Euro pro Test tragen die Einrichtungen und Unternehmen. Es ist ein zentraler Mailkontakt eingerichtet, an den Unternehmen und Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, ihren Bedarf mitteilen können.

3. Testmöglichkeit für Betroffene ohne Symptomatik - Der Arztruf 116 117 berichtet in den letzten Tagen von zahlreichen Kontakten mit Hamburgerinnen und Hamburgern, die keine Krankheitssymptome haben, nicht aus Risikogebieten kommen und dennoch über ihre persönliche Situation verunsichert sind. Zur Entlastung der 116 117 wird ein neues Angebot für Menschen ohne Krankheitssymptome aufgebaut. Für diese Personengruppe werden in den kommenden Tagen bis zu sieben zusätzliche Testangebote in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern aufgebaut. Die Testungen erfolgen in der Nähe zu medizinischen Einrichtungen unter freiem Himmel, sodass die Krankenhäuser nicht betreten werden. Da die Betroffenen keine Symptome haben, muss bei negativem Ergebnis der Test selbst gezahlt werden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

Informationen zu Risikogebieten des RKI
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus
Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Informationen für Unternehmen
Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren:    https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Seit Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 -17 Uhr zu erreichen unter 040 428 41 1497 sowie 040 428 41 1648. Das Angebot wird weiter ausgebaut.