Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Hamburg
(Stand: 14. April 2020)
Heute mal wieder hier auf meinem Blog ein Update der Pressestelle des Hamburger Senats zum Coronavirus:
Aktuell neue Fälle von COVID-19-Infektion
Seit
der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 38 weitere Fälle von
Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg
gemeldeten Fälle insgesamt
bei 3.925. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv
getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.
Nach
wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit
leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem
Stand befinden sich derzeit
262 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19
in stationärer Behandlung, davon werden 83 Personen intensivmedizinisch
betreut. Damit ist die Situation in den Krankenhäusern seit rund einer
Woche stabil. Zum jetzigen Zeitpunkt sind
die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von
Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung aufgestellt.
Hamburg trifft weiterhin Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und
intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.
Derzeit werden die Intensivkapazitäten durch den Ankauf von
Beatmungs-geräten permanent erweitert.
Nach
den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Hamburg 59 Personen
mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für
Rechtsmedizin konnte
bei 58 Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt
werden.
Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind.
Hinweis zur Veröffentlichung von Fallzahlen bis 16. April:
Die
gemeldeten Infektionsfälle wurden von den Gesundheitsämtern auch über
die Oster-Feiertage tagesaktuell umfassend erfasst und bearbeitet. Bei
der statistischen Zusammenführung
der bezirklichen Daten auf Hamburg-Ebene kann es feiertagsbedingt zu
Verzögerungen kommen. Ebenso ist ein signifikanter Meldeverzug beim RKI
zu erwarten. Daher erfolgt die tägliche Fallzahlmeldung bis
einschließlich 15. April vorläufig. Aus diesem Grund werden
über die Feiertage ebenso keine Genesenen-Zahlen veröffentlicht.
Voraussichtlich am 16. April wird die Behörde eine korrigierte
Fallzahlmeldung für den Zeitraum 10.-15. April vorlegen.
Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
Die
Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, sich an die
Verhaltenshinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Dazu
gehört:
·
Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum und halten Sie Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen
·
Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
· Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
· Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
·
Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus
im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
Senat ergänzt Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung
Der
Senat hat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 ergänzt und damit eine zwischen dem Bund und den
Bundesländern
abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt, um neue Infektionsketten
durch Ein- und Rückreisende zu verhindern. Personen, die beispielsweise
über den Hamburger Flughafen in die Bundesrepublik einreisen, sind
demnach verpflichtet, sich nach der Einreise unverzüglich
für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.
Die
zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche
Regelung betrifft Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus
einem Staat
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Hamburg einreisen.
Betroffene sind angewiesen, sich unverzüglich nach Hause oder in eine
andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich bei dem für sie
zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Der Empfang
von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist für den Zeitraum
der Quarantäne nicht gestattet.
Ausnahmen
gelten unter anderem für Personen, die beruflich bedingt
grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren, ebenso
Bau- und Saisonarbeitskräfte,
Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem
Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Luft-. Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen. Im Übrigen kann
die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen
auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die neue Verordnung finden Sie
hier:
http://t.hh.de/13847284.
Auf einen Blick: Wichtige Telefonnummern und Kontakte
·
Meldung bei Symptomen: Arztruf 116 117
Bei
auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu
erkrankten Personen soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117
telefonisch kontaktiert
werden. Bitte suchen Sie wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht direkt
eine Praxis oder Klinik auf. Das RKI bietet auf seiner Website eine
Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger:
https://t1p.de/473q
·
Corona-Hotline der FHH
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 - 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an sieben
Tagen erreichbar.
·
Senioren-Hilfetelefon
Über
diese Telefonnummer wird Seniorinnen und Senioren Information, Beratung
und Hilfestellung angeboten. Die Hotline
ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 - 428 28 8000). Sie
möchten Ihre Hilfe anbieten und zum Beispiel Einkäufe erledigen, mit
Hunden Gassi gehen oder eine Telefonfreundschaft aufnehmen? Melden Sie
sich auch gerne unter der Telefonnummer.
·
Offizielle Corona-Informationen des Hamburger Senats
Auf der Website
www.hamburg.de/corona
finden Sie amtliche Anordnungen, Hilfsangebote, wichtige Telefonnummern
sowie Informationen zu den Bereichen Gesundheit, Senioren, Kita,
Schule, Hochschule, Freizeit,
Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Soziales, Engagement und vielen weiteren
Themen.
·
FAQ des RKI zum Coronavirus SARS-CoV-2
Das RKI, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bietet
eine Übersicht der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2:
https://t1p.de/kpk3
·
Gesucht: Helfer aus Gesundheitsberufen
Die
Gesundheitsbehörde hat ein Register für freiwillige Fachkräfte
eingerichtet, um die personellen Kapazitäten an
Fachkräften in den Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, in der ambulanten
Versorgung sowie den Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall zu verstärken.
Interessierte können sich hier registrieren:
https://t1p.de/ipkr, Organisationen per E-Mail an: corona-personal@bgv.hamburg.de
·
Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen
Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
Gesundheitseinrichtungen, die in Zeiten von Corona personelle Unterstützung benötigen, können weiterhin ihre Personalbedarfe an Fach- und Hilfskräften an die Gesundheitsbehörde richten: https://t1p.de/uii4
·
Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung
Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (corona-firmenspende@bgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.
Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung per E-Mail (corona-firmenspende@bgv.hamburg.de) an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.
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