COVID-19: Auswirkungen auf Hamburger
Kultureinrichtungen
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern finden nicht mehr statt – Elbphilharmonie, Laeiszhalle, Hamburgische Staatsoper, Deutsches Schauspielhaus, Thalia Theater und Kampnagel stellen den Spielbetrieb ein
Aus gegebenem Anlass werde ich auf meinem Blog nun auch die neuesten Entwicklungen zu COVID-19 veröffentlichen.
Die
Gesundheitsbehörde hat gestern eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit
Großveranstaltungen erlassen, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Hamburg zunächst bis zum 30. April 2020
nicht mehr stattfinden dürfen. Die Verfügung tritt am 13. März 2020 in Kraft.
Die
Behörde für Kultur und Medien hat sich mit den staatlichen Theatern und
Konzerthäusern sowie mit Kampnagel verständigt, den Spielbetrieb in allen ihren
Spielstätten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung einzustellen. Dies
betrifft alle Veranstaltungen in der Elbphilharmonie, der Laeiszhalle, der
Hamburgischen Staatsoper, dem Deutschen Schauspielhaus, dem Thalia Theater und
Kampnagel. Das Vorgehen ermöglicht eine konsequente Handhabung in allen
staatlichen Theatern und Konzerthäusern sowie auf Kampnagel.
Für
Kulturveranstaltungen an anderen Veranstaltungsorten mit einer geringeren
Teilnehmerzahl als 1.000 gelten weiterhin die Empfehlungen des
Robert-Koch-Instituts für eine Risikoabwägung. Die Behörde für Kultur und
Medien erwartet von allen Veranstalterinnen und Veranstaltern eine sorgfältige
und umfassende Beachtung dieser Empfehlungen. Sollten diese nicht umsetzbar sein,
sind auch kleinere Veranstaltungen abzusagen.
Dazu Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: "Der
Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist in dieser Situation das
Wichtigste und war ausschlaggebend für die jetzt getroffene, klare Entscheidung
in unseren Häusern. Ich appelliere an alle privaten Kulturveranstalter, auch
bei allen kleineren Veranstaltungen ihrer Verantwortung gerecht zu werden und
dabei zu helfen, Risiken weiter zu minimieren. Die Folgen, die die aktuelle
Situation für die Kultureinrichtungen sowie für Hamburgs Künstlerinnen,
Künstler und Kreative hat, nehmen wir sehr ernst und sind mit ihnen in engem
Austausch. Klar ist, dass die Kulturbehörde nach Kräften unterstützen wird. Wir
arbeiten derzeit an Modellen, wie die wirtschaftlichen Folgen so gut wie
möglich abgefedert werden können. Ich erwarte, dass sich dabei auch der Bund
seiner nationalen Aufgabe bewusst ist und die Länder und Kommunen dabei
unterstützt."
Erstattung von Eintrittsgeldern
Wer Eintrittskarten für Veranstaltungen von
staatlichen Kultureinrichtungen erworben hat, die nicht stattfinden können,
erhält den Eintrittspreis zurück. Wird eine Veranstaltung verschoben, gelten
Eintrittskarten in der Regel für den neuen Termin, können aber auch
zurückgegeben werden.
Der Eintrittspreis wird auch erstattet, wenn eine
Veranstaltung stattfindet, aber die Besucherinnen und Besucher entscheiden, die
Veranstaltung nicht besuchen zu wollen oder von einem Besuch absehen, weil sie
sich in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Gebiet
aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen. Informationen hierzu finden
sich auf der Seite www.rki.de oder
auf der Seite der Gesundheitsbehörde www.hamburg.de/coronavirus.
Aktuelle Informationen über Programm- oder
Spielplanänderungen der Hamburger Kultureinrichtungen erhalten Interessierte auf
den Internetseiten der jeweiligen Veranstalter.
Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus in
Hamburg:
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)
hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um
das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus
abrufbar.
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