Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg (Stand 14. März 2020)
Aktuelle neue Fälle mit positiver
COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in
Hamburg 35 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die
Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 158
angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen
ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die
Kontaktpersonen werden ermittelt.
Bei den 35 neu gemeldeten Fällen besteht nach
derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reisen aus einem vom
Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder um Personen, die
Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Trotz steigender
Infektionszahlen und einer zunehmend dynamischen Entwicklung gilt nach wie vor,
dass die Fälle immer noch abgrenzbar und grundsätzlich nachverfolgbar sind.
Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten
in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass
sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom
Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach
Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten
von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117
(Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische
Abklärung vornehmen lassen.
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den
benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen,
vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und
etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und
Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.
Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen
Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich
tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste
zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur
Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der
Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen
Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung
erfolgen.
Hamburgerinnen und Hamburger, die aus
Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von
COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI
nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an
ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen
häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit
sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder
nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.
RKI erweitert Risikogebiet auf Madrid und
Bundesland Tirol
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am
Freitagabend auch die spanische Hauptstadt Madrid und das österreichische
Bundesland Tirol zum internationalen Risikogebiet ernannt. Neben Madrid und
Tirol zählen Stand heute das französische Grand Est (diese Region enthält
Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai
in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do
(Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als
besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg
in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine
fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community
transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI
verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich
gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete),
exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu
bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.
Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der
Seite des Robert-Koch-Instituts zu finden unter
Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde zum
Schulbetrieb
Um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren, wird
als präventive Maßnahme durch eine dritte Allgemeinverfügung der
Gesundheitsbehörde in Abstimmung mit der Schulbehörde der Schulbetrieb zunächst
bis zum 29. März ausgesetzt. Für Eltern, die dringend auf eine Betreuung ihrer
Kinder angewiesen sind, werden Notfall-Betreuungsangebote in der Schule für
Kinder bis 14 Jahre vorgehalten. Auch die Kindertageseinrichtungen bleiben nur
offen für Familien, die dringend auf Betreuung angewiesen sind. Dies geschieht
im Interesse einer Aufrechterhaltung des öffentlichen und wirtschaftlichen
Lebens sowie der Versorgung der Bevölkerung.
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