Sonntag, 15. März 2020

Coronavirus


Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg (Stand 14. März 2020)

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 35 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 158 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. 

Bei den 35 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reisen aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Trotz steigender Infektionszahlen und einer zunehmend dynamischen Entwicklung gilt nach wie vor, dass die Fälle immer noch abgrenzbar und grundsätzlich nachverfolgbar sind. 

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen. 

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen. 

Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.
Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

RKI erweitert Risikogebiet auf Madrid und Bundesland Tirol

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Freitagabend auch die spanische Hauptstadt Madrid und das österreichische Bundesland Tirol zum internationalen Risikogebiet ernannt. Neben Madrid und Tirol zählen Stand heute das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts zu finden unter 
 
Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde zum Schulbetrieb

Um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren, wird als präventive Maßnahme durch eine dritte Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde in Abstimmung mit der Schulbehörde der Schulbetrieb zunächst bis zum 29. März ausgesetzt. Für Eltern, die dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, werden Notfall-Betreuungsangebote in der Schule für Kinder bis 14 Jahre vorgehalten. Auch die Kindertageseinrichtungen bleiben nur offen für Familien, die dringend auf Betreuung angewiesen sind. Dies geschieht im Interesse einer Aufrechterhaltung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie der Versorgung der Bevölkerung.

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