Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in
Hamburg
(Stand: 17. März 2020)
Aktuelle neue Fälle mit positiver
COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in
Hamburg 52 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die
Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 312
angestiegen.
Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle
notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher
Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen
Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich erwarten
wir in den kommenden Tagen einen weiteren deutlichen Anstieg der Fallzahlen.
Bei den 52 neu gemeldeten Fällen besteht nach
derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus
einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt
sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten.
Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 10 Personen aufgrund
einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, 6 davon auf einer
Intensivstation.
Allgemeinverfügung zu Maßnahmen für besonders
schutzbedürftige Personen
In Hamburg
leben knapp 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Bürgerinnen
und Bürger sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko
ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren
Krankheitsverlauf führt. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für vorerkrankte,
ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen notwendig.
Um diese
besonders verwundbare Bevölkerungsgruppe zu schützen, hat die Behörde für
Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eine fünfte Allgemeinverfügung erlassen,
die folgende Maßnahmen umfasst:
Für
a)
Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine
den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
b)
Wohneinrichtungen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen und
c) sonstige
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der
Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen oder ambulant betreuten
Wohngruppen erbracht werden,
d)
Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung,
e)
Einrichtungen über Tag und Nacht für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
und
f)
Einrichtungen und Wohnformen, in denen Kinder und Jugendliche teil-/stationär
betreut werden
gilt:
·
Besucherinnen
und Besucher, die Kontaktpersonen von Covid-19-Patienten sind oder aus
Risikogebieten zurückgekehrt sind, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
·
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
sowie Personen mit Atemwegsinfektionen dürfen bis auf weiteres die unter 1.
Genannten Einrichtungen nicht betreten.
·
Die Einrichtungen sorgen durch restriktive
Einschränkungen der Besuche dafür, dass der Eintrag von Coronaviren möglichst
verhindert wird. Es ist maximal eine Besuchsperson für eine Stunde pro
Bewohnerin/Bewohner bzw. Patientin/Patient pro Tag zuzulassen. Die Besuchenden
sind zu informieren, zu registrieren sowie in hygienische Maßnahmen einzuführen
(Händedesinfektion).
· Die Einrichtungen können, ggf. auch unter
Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse
vorliegt.
· Kantinen, Cafeterien oder andere der
Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten bzw.
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besuchende sind zu schließen.
· Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie
Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. einschließlich der
Gemeinschaftsaktivitäten größeren Ausmaßes (insbesondere mit Angehörigen) sind
zu unterlassen.
Tagespflegeeinrichtungen sind grundsätzlich zu schließen. Gäste und Angehörige
sind aufgefordert, bis auf weiteres auf die Nutzung zu verzichten. Ein
Betreuungsangebot in jeder Tagespflege bleibt für diejenigen Gäste erhalten,
für die keine andere Betreuung organisiert werden kann. Um die Einrichtungen zu
entlasten, werden die Regelprüfungen von Wohneinrichtungen ausgesetzt.
Darüber hinaus wird die Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz (BGV) noch weitere Empfehlungen veröffentlichen:
· Ambulante Pflegedienste erhalten u.a. Hinweise zu
Schutzmaßnahmen und zum Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen.
· Betreiber von Servicewohnanlagen sollen
Hygienehinweise aushängen und Gemeinschaftsaktivitäten sowie private
Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen absagen. Besuche von Externen sollen
auf das Notwendigste beschränkt werden. Besuche von Personen mit Infekten oder
aus Risikogebieten sollen unterbunden werden.
Die Empfehlungen werden in Kürze auf der
zentrale Info-Seite www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.
Da es für alte und hilfebedürftige Menschen für
mehrere Wochen massive Kontakteinschränkungen geben wird, soll es eine Stelle
geben, an die sich Bürgerinnen und Bürger, die keine anderen Ansprechpersonen
haben, wenden können. Wenn sie Sorgen oder Versorgungsprobleme haben, sollen
sie dort Unterstützung finden. Die BGV wird dazu unverzüglich mit den
Wohlfahrtsverbänden Gespräche aufnehmen.
Das Besuchsangebot des Hamburger Hausbesuchs für
Seniorinnen und Senioren wird zunächst bis Ende Mai 2020 ausgesetzt. Die
BGV prüft derzeit, inwieweit ein telefonischer Ersatz geschaffen werden kann.
Angebote zu Testung auf das Coronavirus werden
erweitert
Mit drei Maßnahmen wird der inzwischen sehr stark
frequentierte Arztruf 116 117 entlastet:
1. Verstärkung von 116117 - Nur in begründeten Fällen mit entsprechenden
grippeähnlichen Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten oder Kontakt zu
Infizierten sollte der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden. Sollte
sich im Gespräch mit dem Arztruf der Verdacht auf eine Erkrankung an Covid-19
erhärten, wird ein mobiles Testteam entsandt und nur dann werden die Kosten von
den Krankenkassen getragen. Die Kapazitäten des Arztrufs 116 117 wurden bereits
und werden weiter personell verstärkt.
2. Zusätzliche Testkapazität für Beschäftigte kritischer
Infrastrukturen - Zusätzliche Testeinheiten
gibt es für Beschäftige in sensiblen Versorgungs- und
Infrastruktureinrichtungen, die sich in häuslicher Isolation befinden. Sie
können sich schon nach ca. 5 Tagen testen lassen und bei negativer Testung die
Arbeit wieder aufnehmen. ZU diesen Bereichen zählen insb. Beschäftigte der
Feuerwehr, der Polizei, Schulen und Kitas, der medizinischen und pflegerischen
Einrichtungen und der Unternehmen der Daseinsvorsorge. Hierzu werden drei
mobile Testeinheiten in Betrieb genommen, die in konkreter Absprache mit den
Unternehmen vor Ort die Testungen für die Beschäftigten vornehmen. Die
Testungen erfolgen ausschließlich auf Anfrage und über Vermittlung des
Arbeitgebers. Die Kosten über 59 Euro pro Test tragen die Einrichtungen und
Unternehmen. Es ist ein zentraler Mailkontakt eingerichtet, an den Unternehmen
und Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, ihren Bedarf
mitteilen können.
3. Testmöglichkeit
für Betroffene ohne Symptomatik - Der Arztruf 116 117
berichtet in den letzten Tagen von zahlreichen Kontakten mit Hamburgerinnen und
Hamburgern, die keine Krankheitssymptome haben, nicht aus Risikogebieten kommen
und dennoch über ihre persönliche Situation verunsichert sind. Zur Entlastung
der 116 117 wird ein neues Angebot für Menschen ohne Krankheitssymptome
aufgebaut. Für diese Personengruppe werden in den kommenden Tagen bis zu sieben
zusätzliche Testangebote in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern aufgebaut. Die
Testungen erfolgen in der Nähe zu medizinischen Einrichtungen unter freiem
Himmel, sodass die Krankenhäuser nicht betreten werden. Da die Betroffenen
keine Symptome haben, muss bei negativem Ergebnis der Test selbst gezahlt
werden.
Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten
in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass
sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom
Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach
Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim
Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter
116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische
Abklärung vornehmen lassen.
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den
benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen,
vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und
etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und
Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.
Hamburgerinnen und Hamburger, die aus
Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von
COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI
nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren
Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen
häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit
sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder
nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.
Informationen zu Risikogebieten des RKI
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag
auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu
internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington
zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische
Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass,
Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in
China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do
(Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als
besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg
in Nordrhein-Westfalen deklariert.
Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine
fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community
transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI
verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich
gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete),
exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu
bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.
Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der
Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.
Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin
dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und
des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu
waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die
Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In
begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu
Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik
aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu
kontaktieren.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen
persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige
Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und
unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Offizielle und amtliche Informationen
zum Thema Coronavirus
Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus
über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier
finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen
Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren
Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche
Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen
Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.
Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428
284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter
der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen
erreichbar.
Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in
Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus
Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch
kontaktiert werden.
Informationen für Unternehmen
Über mögliche Hilfsangebote können sich
Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und
Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.
Seit Montag, 16. März 2020, hat die
Wirtschaftsbehörde zudem zwei Telefon-Hotlines geschaltet, an die sich
Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Dieses Info-Angebot bezieht
sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht
zum Inhalt der oben genannten sowie der bereits erlassenen
Allgemeinverfügungen. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 -17 Uhr
zu erreichen unter 040 428 41 1497 sowie 040 428 41 1648. Das
Angebot wird weiter ausgebaut.
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