Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg
(Stand: 16. März 2020)
Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 64 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 260 angestiegen.
Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 64 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 260 angestiegen.
Die zuständigen
Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die
Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen
werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus
Risikogebieten
sowie aus der Schweiz und Österreich ist in den kommenden Tagen mit
einem weiteren, deutlichen Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.
Bei den 64 neu gemeldeten
Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein
Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut
(RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um
Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten.
Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 16 Personen
aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, vier
davon auf einer Intensivstation.
Informationen zu einem Todesfall im Hospiz Alstertal
Am 13. März 2020 ist ein
Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Krankenhaus verstorben. Bei dem
76-Jährigen wurde posthum am 15. März 2020 eine Erkrankung mit COVID-19
diagnostiziert. Es ist unklar, ob dies todesursächlich
war. Weitere Ermittlungen laufen. Die Gesundheitsämter haben alle
notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Allgemeinverfügung zu Einschränkungen im öffentlichen Leben vom 15. März
Am heutigen Montag ist
die gestern erlassene Allgemeinverfügung in Kraft getreten, mit der
große Bereiche des öffentlichen Lebens aus Gründen des
Infektionsschutzes eingeschränkt werden. Die Allgemeinverfügung hat
folgende Inhalte:
·
Alle
öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig von
der Teilnehmerzahl untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen der
Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts,
der Gerichte, der Fachbehörden, der Bezirksämter und anderer
Hoheitsträger. Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen, die der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der
Daseinsvorsorge dienen.
·
Veranstaltungen
im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern
und vergleichbare Veranstaltungen) bis zu einer Zahl von 100
Teilnehmenden sind ausgenommen und
dürfen stattfinden. Die Gesundheitsämter haben jedoch nach wie vor die
Möglichkeit, auch hier zum Infektionsschutz Anordnungen und Auflagen zu
erlassen. Der Hamburger Bevölkerung wird daher aus Gründen des
Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen
zu verschieben oder abzusagen.
·
Gastronomiebetriebe
sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den
Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn zwischen Tischen oder Stehplätzen
1,5 Meter Abstand eingehalten
wird.
·
Folgende
Gewerbebetriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden:
Clubs, Diskotheken, Musikclubs (dazu zählen auch Bars ohne Tanzangebot
mit räumlicher Enge), Messen, Ausstellungen,
Spezialmärkte und Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken,
Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.
· Folgende
Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr
geöffnet werden: Theater, Kinos, Konzerthäuser- und Veranstaltungsorte,
Museen, Ausstellungshäuser, Stadtteilkulturzentren,
Planetarien, Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen,
Angebote in Volkshochschulen, öffentliche Bibliotheken, Angebote in
Musikschulen, Angebote privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder
einschließlich sog. Spaßbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness-
und Sportstudios, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und
Jugendarbeit sowie Seniorentreffunkte.
· Die
Untersagung gilt auch für sämtliche Vergnügungsstätten im Sinne der
Baunutzungsverordnung, wie es sie z. B. im Einzugsbereich der Reeperbahn
in großer Anzahl gibt. Dies gilt ebenso
für Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes.
·
Der
Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist
untersagt. Ausnahmen hiervon können in besonders begründeten
Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung
der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassen werden.
Unternehmen
Über
mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren:
https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.
Ab dem
heutigen Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem eine
erste Telefon-Hotline geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und
Unternehmer wenden können. Eine zweite Leitung wurde bereits
eingerichtet. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf
Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und
nicht zum Inhalt der oben genannten Allgemeinverfügung. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 -17 Uhr zu erreichen unter
040 428 41 1497 sowie 040 428 41 1648. Das Angebot wird weiter ausgebaut.
Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde
empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem
Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet
eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14
Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten
von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter
116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine
diagnostische Abklärung vornehmen lassen.
Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI
zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt
telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige
Schritte
abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und
Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.
Bei Reisenden aus den vom
RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs-
oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege,
Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung
von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der
infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung
zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme
eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung
erfolgen.
Hamburgerinnen und
Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz
zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind
und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten
deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber
wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen
Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen.
Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie
Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem
Coronavirus zu schützen.
Robert-Koch-Institut erklärt US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zu Risikogebieten
Das Robert-Koch-Institut
(RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington
und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben
Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt
auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland
Tirol, das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass,
Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai
in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz
Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen
Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das
RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.
Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte
Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“)
vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI
verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich
gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer
Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die
Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die
Risikogebiete angepasst.
Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
zu finden.
Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger
Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an
die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde
rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine
korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In
begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu
Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis
oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den
Arztruf 116117 zu kontaktieren.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen
persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus
im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus
Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus
über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu
begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie
Infos zu den Bereichen
Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen
weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten
auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und
erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag
#CoronaHH verwendet.
Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000
Allgemeine Fragen zum
Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese
ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.
Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden
grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten
Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder
der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Auf häufig gestellte
Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über
Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen
und externe Links.
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