Montag, 16. März 2020

Coronavirus

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg
(Stand: 16. März 2020)



Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion
Seit der gestrigen Meldung der Behörde wurden in Hamburg 64 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle seit gestern auf insgesamt 260 angestiegen.

Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolation, die Kontaktpersonen werden ermittelt. Wegen der derzeitigen Rückreisewelle aus Risikogebieten sowie aus der Schweiz und Österreich ist in den kommenden Tagen mit einem weiteren, deutlichen Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.

Bei den 64 neu gemeldeten Fällen besteht nach derzeitigen Informationen überwiegend ein Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet oder es handelt sich um Personen, die Kontakt zu bereits bekannten erkrankten Personen hatten. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit in Hamburg 16 Personen aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, vier davon auf einer Intensivstation.

Informationen zu einem Todesfall im Hospiz Alstertal

Am 13. März 2020 ist ein Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Krankenhaus verstorben. Bei dem 76-Jährigen wurde posthum am 15. März 2020 eine Erkrankung mit COVID-19 diagnostiziert. Es ist unklar, ob dies todesursächlich war. Weitere Ermittlungen laufen. Die Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Allgemeinverfügung zu Einschränkungen im öffentlichen Leben vom 15. März

Am heutigen Montag ist die gestern erlassene Allgemeinverfügung in Kraft getreten, mit der große Bereiche des öffentlichen Lebens aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt werden. Die Allgemeinverfügung hat folgende Inhalte:

·      Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen der Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts, der Gerichte, der Fachbehörden, der Bezirksämter und anderer Hoheitsträger. Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen.
·       Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden sind ausgenommen und dürfen stattfinden. Die Gesundheitsämter haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, auch hier zum Infektionsschutz Anordnungen und Auflagen zu erlassen. Der Hamburger Bevölkerung wird daher aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.
·      Gastronomiebetriebe sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn zwischen Tischen oder Stehplätzen 1,5 Meter Abstand eingehalten wird.
·       Folgende Gewerbebetriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: Clubs, Diskotheken, Musikclubs (dazu zählen auch Bars ohne Tanzangebot mit räumlicher Enge), Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen.
·       Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Theater, Kinos, Konzerthäuser- und Veranstaltungsorte, Museen, Ausstellungshäuser, Stadtteilkulturzentren, Planetarien, Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote in Volkshochschulen, öffentliche Bibliotheken, Angebote in Musikschulen, Angebote privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder einschließlich sog. Spaßbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorentreffunkte.
·       Die Untersagung gilt auch für sämtliche Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung, wie es sie z. B. im Einzugsbereich der Reeperbahn in großer Anzahl gibt. Dies gilt ebenso für Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes.
·      Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Ausnahmen hiervon können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassen werden.
Unternehmen
Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/.

Ab dem heutigen Montag, 16. März 2020, hat die Wirtschaftsbehörde zudem eine erste Telefon-Hotline geschaltet, an die sich Unternehmerinnen und Unternehmer wenden können. Eine zweite Leitung wurde bereits eingerichtet. Dieses Info-Angebot bezieht sich ausschließlich auf Fragen über mögliche staatliche Hilfsangebote und nicht zum Inhalt der oben genannten Allgemeinverfügung. Die Hotlines sind von montags bis freitags von 9 -17 Uhr zu erreichen unter 040 428 41 1497 sowie 040 428 41 1648. Das Angebot wird weiter ausgebaut.
Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen. 
Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen. 
Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.
Robert-Koch-Institut erklärt US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zu Risikogebieten

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Sonntag auch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York zu internationalen Risikogebieten erklärt. Neben Kalifornien, New York und Washington zählen Stand jetzt auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z. B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.
Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/coronavirus über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.
Fragen zum Thema Coronavirus: Hotline 040 428 284 000
Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar. 
Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117
Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden. Auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

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